Nachdem die verfügbaren Mittel ausgeschöpft waren, können seit kurzem wieder Zuschüsse aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden. Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt sowie förderfähigen Energiedienstleistern ist es nunmehr wieder möglich Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien bezuschussen zu lassen. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:
- der Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten,
- die energetische Optimierung von Prozessen, Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen und Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration,
- Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Strom- und Wärmespeicher.
Die Beihilfe wird vorrangig auf der Grundlage der „De-minimis“-VO gewährt. Dabei betragen die Fördersätze:
- bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
- bis zu 35 % für mittlere Unternehmen,
- bis zu 25 % für große Unternehmen.
Der maximale Zuschuss beträgt, je nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand, maximal 500.000,00 Euro.
Damit Sie das Programm in Anspruch nehmen können, müssen Sie ein geeignetes und aktuelles Energieaudit oder Managementsystem nachweisen. Das RKW Sachsen-Anhalt hilft Ihnen, als autorisiertes Unternehmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gern bei der Durchführung eines Audits nach DIN EN 16247-1 und schafft somit alle Voraussetzungen des Förderprogramms.
HINWEIS: Nutzen Sie unsere RE:PLAN Planspielreihe, um gemeinsam mit den Mitarbeitenden Ihres Unternehmens betriebliche Energiesparmaßnahmen zu ermitteln und für ökologische und ökonomische Maßnahmenentscheidungen zu sensibilisieren.