Neues Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“
Ab dem 10.07.2020 können kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt, welche durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden, Überbrückungshilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beantragen. Für die Monate Juni bis August 2020 soll damit eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb welche ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
- 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent,
- 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die maximale Förderung liegt bei 150.000,00€ für 3 Monate und ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten maximale Erstattung 9.000,00€ für drei Monate, bis zu zehn Beschäftigten 15.000,00€ für drei Monate). Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.
Antragsfrist: 31.08.2020
Das RKW Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Vorbereitung des Antrages. Lassen Sie sich von unserer Expertise unterstützen und gemeinsam die Krise überwinden!
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