Die Idee

Was ist eine Arbeitgeberkooperation und wozu brauche ich das?

Die Zeit ist reif ist für neue Kooperationsformen zur Fachkräftesicherungin kleinen und mittleren Unternehmen. Qualifizierte Fachkräfte sind für eine wirtschaftliche Flexibilität und Effizienz unabdingbar. Das stellt, insbesondere in einer durch KMU geprägten Unternehmenslandschaft wie in Sachsen-Anhalt, eine besondere Herausforderung dar, weil kleine und mittlere Unternehmen nicht über vergleichbare Ressourcen für Maßnahmen der Fachkräfteakquise (zum Beispiel ein modernes Azubi-Marketing) und der Fachkräftebindung (zum Beispiel über Entwicklungsperspektiven) verfügen. Gerade für KMU stellen die neuen Marktstrukturen Herausforderungen dar, bringen zugleich aber auch neue Chancen mit sich, wenn Unternehmen sich vernetzen.

Neue Formen der Beschäftigung – das Mitarbeiter_innen-Sharing – bieten auf der einen Seite die Chance, Unternehmen Mitarbeiter_innen mit einer passgenauen Qualifikation für das passende Maß an Beschäftigung zur Verfügung zu stellen, und auf der anderen Seite Arbeitnehmer_innen langfristige Beschäftigungsperspektiven mit guten Arbeitsbedingen zu bieten.

In Arbeitgeberkooperationen werden Mitarbeiter_innen für mehrere Unternehmen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung tätig.

Die Geschichte der Arbeitgeberzusammenschlüsse als Vorläufer des AGK-Modells

Der Begriff des AGZ ist rechtlich nicht geschützt und rechtlich auch nicht klar definiert (vgl. Petri 2019). Aus den bisherigen Modellversuchen heraus sind immer wieder auch Versuche unternommen worden, gute Definitionen für das Konstrukt eines Arbeitgeberzusammenschlusses zu finden. Wir schließen uns gern der Definition an, die Thomas Hartmann in einer seiner zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema AGZ formuliert:

„Mehrere Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen oder Vereine, gründen einen Arbeitgeberzusammenschluss, um darüber Arbeitskräfte einzustellen, die in mehreren Mitgliedsunternehmen arbeiten“ (Hartmann 2014: 217). Kernelement ist also das Arbeitnehmer_innen-Sharing zwischen mehreren Mitgliedsunternehmen, die eine gemeinsame Rechtsform bilden.

Der AGZ-Gedanke hat sich zuerst in Frankreich im landwirtschaftlichen Bereich herausgebildet, wo das Teilen nicht nur von Maschinen, sondern auch von Arbeitskräften gängige Praxis war und 1985 mit einem geeigneten gesetzlichen Rahmen abgesichert wurde, der in den Folgejahren immer weiterentwickelt wurde (vgl. Petri 2019: 18ff). Aktuell sind in Frankreich ca. 5.000 AGZ mit 30.000 Mitgliedsunternehmen aktiv, in denen ca. 35.000 Arbeitnehmer_innen beschäftigt sind – mit einem nach wie vor klaren Schwerpunkt in der Landwirtschaft (ebd.: 24).

Von diesen Größenordnungen sind wir in Deutschland noch ein Stück weit entfernt, trotz der deutlichen Vorteile, die mit einem AGZ insbesondere für KMU verbunden sind – z.B. die Möglichkeit, in Unternehmens-Kooperationen Fachkräfte regelmäßig im eigenen Haus zu beschäftigen, die das einzelne Unternehmen allein nicht an sich zu binden vermag.

Vom 2007 gegründeten Bundesverband Arbeitgeberzusammenschlüsse (BV AGZ) und der tamen.Entwicklungsbüro Arbeit und Umwelt GmbH wird in Berlin das Infozentrum Arbeitgeberzusammenschlüsse betrieben, das Informationsmaterialien und Publikationen zum Thema AGZ zur Verfügung stellt (Homepage: www.arbeitgeberzusammenschluesse.de). Der BV AGZ/ die tamen GmbH haben mehrere AGZ-Modellversuche wissenschaftlich begleitet und vielfach dazu publiziert (siehe „www.arbeitgeberzusammenschluesse.de“; insbesondere Hartmann und Wölfing 2012).

Von einer ganzen Reihe von AGZ-Initiativen und Modellprojekten, die in Deutschland ab 2005 mit der Gründung der Spreewaldforum GmbH im Land Brandenburg begannen und zum Teil über Jahre hinweg mit zahlreichen Mitgliedsunternehmen und AGZ-Arbeitnehmer_innen betrieben worden sind – am Höhepunkt waren mehr als 100 Unternehmen in 7 AGZ tätig (Petri 2019: 31, zur Übersicht: Hartmann und Wölfing 2012) –, ist aktuell noch ein einziger AGZ im BV AGZ aktiv: Die AGZ Harz-Weser- GmbH & Co. KG in Emmerthal, Niedersachsen. Insbesondere die schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen haben letztlich dazu geführt, dass viele AGZ aufgegeben haben. Der rechtliche Aspekt der Gründung und des Betriebs von AGZ, mit dem besonders problematischen Zusammenhang der Arbeitnehmerüberlassung, wird in vielen Publikationen aufgegriffen (z.B. Petri 2019).

Das Projekt: "Neue Kooperationsformen in kleinen und mittleren Unternehmen zur Fachkräftebindung, -gewinnung und -sicherung " wurde im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2012 durch das "Kompetenzzentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt" (KomZ) gefördert.

Das KomZ wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014-2021 durch das Land Sachsen-Anhalt über das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration gefördert.

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