Der „Wissens- und Technologietransfer“ nach Erlass des Landes Sachsen-Anhalt umfasst Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen des Wissens- und Technologietransfers. Dazu zählen unter anderem:

  • Projektmanagement
  • Technische Unterstützung
  • Technologietransferdienste
  • Beratung bei der Nutzung von Normen
  • Marktforschung
  • Nutzung von Laboratorien
  • Tests und Zertifizierungen

Die Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der von Technologiezentren im wirtschaftsnahen Bereich oder Beraterinnen und Beratern erbrachten Leistungen, höchstens jedoch 200.000 Euro innerhalb eines Dreijahreszeitraumes für ein Unternehmen.

Ihr Ansprechpartner im RKW begleitet Sie gern in diesem Prozess.

Kooperationen

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