KfW Award Gründen 2020

Seit dem 01. Juli 2020 können sich junge Unternehmen sowie Start-ups aller Branchen für den „KfW Award Gründen“ bewerben. Ebenso können Existenzgründende teilnehmen die ein Unternehmen, im Zuge einer Nachfolge, übernommen haben. Ein Sitz in Deutschland ist in beiden Fällen verpflichtend.

Der Wettbewerb fungiert in diesem besonderen Jahr als „Mutmacher“. Die Ideen und Leistungen junger Unternehmen, in Zeiten von Corona, sollen öffentliche Anerkennung erfahren. Noch bis zum 21. September 2020 können sich Unternehmen ab Gründungsjahr 2015 für den KfW Award Gründen bewerben.

Eine professionelle Jury, die mit erfahrenen Mitgliedern aus der KfW, Politik und Wirtschaft – z. B. Landesförderinstituten und Industrie- und Handelskammern – besetzt ist, wird die Erstplatzierten bestimmen. In diesem Jahr werden nicht nur Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität geprüft, sondern ob soziale Verantwortung übernommen wurde. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden.

Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert (Preisgeld: je 1.000 EUR), das ab dem Jahr 2015 gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurde. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der mit zusätzlich 9.000 EUR Preisgeld dotiert ist. Zusätzlich hat die Jury die Möglichkeit einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 EUR zu vergeben.

Die Preisträger werden am 25.11.2020 medienwirksam bekannt gegeben. Bei der Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichte werden die Sieger von einer erfahrenen PR-Agentur unterstützt.

Zur Teilnahme gelangen Sie über diesen Link.

Das RKW Sachsen-Anhalt drückt allen Bewerbenden die Daumen!