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Mit dem Programm go.inno sollen bei kleinen deutschen Unternehmen einschließlich Handwerksbetrieben Produkt- und Verfahrensinnovationen durch externes Management unterstützt werden.
Dazu erhalten die zu beratenden Unternehmen von uns kostenlos einen Gutschein über die Hälfte der Beratungsleistung. Diesen können Sie bei uns für die Durchführung der Beratungsleistung einlösen.
Diese Managementleistungen werden durch von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie autorisierte Einrichtungen für Technologietransfer und Innovationsförderung wie die RKW Sachsen-Anhalt GmbH erbracht.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in bis zu drei Leistungsstufen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Auf Grundlage einer einheitlichen Richtlinie erbringen wir die Beratungsleistungen kunden- und erfolgsorientiert.
Unternehmens-/Technologie-Audit oder Machbarkeitsstudie
Förderfähig bei der Erstellung eines Unternehmens-/Technologie-Audits sind:
Alternativ zu einem Audit kann eine kundenbezogene Machbarkeitsstudie erstellt werden, sofern der Zuwendungsempfänger die technisch/technologische, betriebswirtschaftliche und marktbezogene Situation des zu beratenden Unternehmens hinreichend kennt. Ziel der Studie ist die Darstellung der technischen Machbarkeit eines Innovationsvorhabens sowie der Nachweis der wirtschaftlichen Durchführbarkeit aus Sicht des zu beratenden Unternehmens und des Marktes.
Förderfähig bei der Erstellung einer Machbarkeitsstudie sind:
Realisierungskonzept
Aufbauend auf den Ergebnissen der Leistungsstufe 1 wird die Erstellung eines technisch/technologischen und finanziellen Realisierungskonzepts unter Berücksichtigung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und marktrelevanten Aspekte gefördert.
Förderfähig im Einzelnen sind:
Kommt es im Ergebnis eines Vertrages der Leistungsstufe 1 zu mehr als einem Innovationsvorhaben, kann für jedes Vorhaben ein Vertrag nach Leistungsstufe 2 abgeschlossen werden. Maximal sind jedoch drei Innovationsvorhaben in einem Unternehmen förderfähig.
Wird im Ergebnis der Akquisition deutlich, dass in jedem Fall vom Unternehmen ein Realisierungskonzept benötigt wird, kann die Erarbeitung eines Audits und eines Realisierungskonzepts in einem Vertrag vereinbart werden.
Ist dem Zuwendungsempfänger die technisch/technologische, betriebswirtschaftliche und marktbezogene Situation des zu beratenden Unternehmens hinreichend bekannt, kann eine Kurzfassung des Unternehmens-/Technologie-Audits mit dem Realisierungskonzept in einem Vertrag verbunden werden.
Verträge über ein Realisierungskonzept können auch mit mehreren zu beratenden Unternehmen abgeschlossen werden.
Projektmanagement
Aufbauend auf den Ergebnissen der Leistungsstufen 1 und 2 wird das Management der Implementierung und der Umsetzung des initiierten Innovationsprojektes im Unternehmen gefördert. Diese Förderung setzt ein vom Unternehmen akzeptiertes Realisierungskonzept (Nummer 2.2) voraus.
Förderfähig im Einzelnen sind:
Kommt es im Ergebnis eines Vertrages der Leistungsstufe 2 zu mehr als einem Innovationsprojekt, kann für jedes Projekt ein Vertrag nach Leistungsstufe 3 abgeschlossen werden.
Fördersatz: i.d.R. 50% der zum Thema anfallenden Kosten.
Ansprechpartner:
Maik Richter
E-Mail: maik.richter@rkw-sachsenanhalt.de
Tel.: 0391 - 73619-13